KZVWL informiert in Doppelseminar

Stethoskop liegt auf GeldscheinenWie können die Erben gut abgesichert werden und wie kann man im Idealfall noch zu Lebzeiten von der Verteilung des Nachlasses profitieren? Welche Änderungen und Besonderheiten sollten durch das im April verabschledete "Antikorruptionsqesetz" von Ärzten beachtet werden? Diese Fragen wurden von Prof. Dr. Vlado Bicanski und Rechtsanwalt Theo Sander in einem Doppelseminar in Münster thematisiert.

Im Moment verunsichert das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Antikorruptionsgesetz), das am 14. April 2016 durch den Deutschen Bundestag verabschiedet wurde und am 04. Juni 2016 in Kraft getreten ist, die Mediziner erheblich.

Aktueller konnte also der zweite Teil des Seminars, das in Kooperation der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWLj und dem IWP Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH durchgeführt wurde, nicht sein. Zahnärzte, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Pflegekräfte sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie Vorteile annehmen, die als Gegenleistung an eine unlautere Bevorzugung geknüpft sind.

Dies ist etwa bei Zahlungen von Pharrnafirrnen an Ärzte für die bevorzugte Verordnung von Arzneien oder Geldern für die Zuweisung von Patienten an bestimmte Krankenhäuser der Fall. Bei solchen Vergehen drohen nach dem neuen Gesetz bis zu drei Jahre Haft.

Besonders schwere Fälle von Bestechung oder Bestechlichkeit werden mit bis zu fünf lahren Gefängnis geahndet. Das geht aus einer Pressemitteilung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) hervor.

Theo Sander vermittelte in dem Seminar anhand verschiedener Beispiele, was zum Beispiel bei einer Zusammenarbeit mit Dentallaboren zu beachten ist. Die Compliance-Leitlinie der KZBV Um Zahnärztinnen und Zahnärzte vor unbeabsichtigten Verstößen gegen vertragszahnarztrechtliche Pflichten und damit potenziell verbundenen Strafbarkeitsrisiken zu schützen, hat die KZBV im Jahr 2015 eine Cornpliance-Leitlinie erarbeitet, die bestehende Verpflichtungen aus sozialrechtlichen, insbesondere den vertragszahnärztlichen Regelungen, in verständlicher Form zusammenstellt.

Exemplarisch aus der Leitlinie herausgegriffen beispielsweise folgender Fall: "Unzulässig: Vereinbarung einer Geldprämie zwischen einem Vertragszahnarzt und einem MKG-Chirurgen für die Überweisung von Patienten durch den Vertragszahnarzt an den MKG-Chirurgen." Zusätzlich wurde eine ständige Compliance-Kommission eingerichtet, sowie ein Compliance-Beauftragter benannt. Die Leitlinie und ergänzende Informationen können unter www.kzbv.de abgerufen werden.

Schenken oder Vererben?

Auch wenn der Gedanke an das eigene Ableben nicht erfreulich ist, ist es sinnvoll, den Nachlass frühzeitig zu regeln. Das hilft nicht nur, um Streit bei den Hinterbliebenen zu vermeiden.

Bei der Erstellung des eigenen Testernents gibt es mehr zu beachten, als so mancher glaubt. Wenn gewisse Formulierungen vergessen werden, kann dies zu Nachteilen für Ehegatten und Kinder führen. Je mehr zu vererben gibt, desto wichtiger ist eine ausgefeilte und durchdachte Lösung.

Professor Bicanski hat in seinem Seminar "Schenken und Vererben aber richtig!" Impulse gegeben, wie die Chancen des neuen Erbschaftsrechts erfolgreich genutzt werden können. Zum Beispiel ist es möglich, durch die Inanspruchnahme von Freibeträgen Erbschaftssteuer zu sparen. So lässt sich also nicht nur der Nachlass sinnvoll verteilen, sondern Ersparnisse sind auch schon zu Lebzeiten möglich.

Erbrecht ist kompliziert, das wird vielfach unterschätzt. Laut Bicanski führt die reguläre gesetzliche Erbfolge teilweise zu erheblichen Problemen. Erbengemeinschaften sind oft handlungsunfähig, Erben fordern den Verkauf von Sachvermögen oder wiederverheiratete Ehegatten vererben den Nachlass an den neuen Partner und nicht an die Kinder. Eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema ist also zwingend notwendig. Nur so können Fallstricke vermieden werden

Die KZVWL bietet regelmäßig Seminare in Zusammenarbeit mit dem IWP an, die Themen sind dabei vielschichtig.

Ann Kathrin Kiesel