Eine Veranstaltung der apo-Bank Bayreuth

Brauereibesichtigung der Bayreuther Bier-Erlebnis-WeltErwin Hacke, Filialleiter der apoBank Bayreuth, hatte sich etwas ganz Besonderes für Ärzte und Zahnärzte aus der Region ausgedacht. Ein gemeinsamer Vortragsabend zum Thema Schenken und Vererben mit Prof. Vlado Bicanski, dem renommierten Steuerrechtler aus Münster in der Bayreuther Bier-Erlebnis-Welt, mit viel Raum für Kontakte und Gespräche. 95 Teilnehmer waren erschienen. Zukunftsvorsorge, so Erwin Hacke, bedeute nicht nur, sich Gedanken über die eigene Absicherung im Alter zu machen. Zukunftsvorsorge, das bedeute auch, sich frühzeitig mit dem Thema „Schenken und Vererben“ auseinander zu setzen.   

Diesen Hinweis griff sodann Prof. Bicanski, auf und gab den nachhaltigen Rat, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. So begann er seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass sich ein Testament unter Berücksichtigung der familiären Besonderheiten individuell und steueroptimal gestalten lässt.

Mehrere Vorteile bei Übertragung zu Lebzeiten

Vor dem Hintergrund der Regelungen des Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetzes verwies der Experte auf die Möglichkeit, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Dies wirke sich bereits zu Lebzeiten positiv auf die Einkommensteuer aus. Gleichzeitig erziele man einen positiven Effekt bei der Erbschaftsteuer, da eine Verringerung des steuerpflichtigen Vermögens bei späterer Erbfolge erzeugt werde. Darüber hinaus zeigte der Experte die Möglichkeit auf, mehrfach Schenkungen vorzunehmen und hierbei die jeweiligen Freibeträge zu nutzen und zu berücksichtigen.

Einfluss sichern durch "Familienholding" und "Nießbrauch"

Im Anschluss daran erklärte Prof. Bicanski, dass man – wenn man einen Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten auf seine Kinder übertragen will – nicht auf die weitgehende Einflussnahme über das übertragene Vermögen verzichten muss. Hier empfehle sich eine so genannte „Familienholding“ bzw. das Rechtsinstitut des „Nießbrauchs“. Unter dem Leitgedanken „Verkaufen statt verschenken“ verwies er schließlich auf die Vorzüge des Verkaufs einer vermieteten oder eigengenutzten Immobilie durch die Eltern an die erwachsenen Kinder. Drei Vorteile wurden hierbei besonders betont: Zum einen bildet sich bei den Verkäufern, also den Eltern, durch den steuerfreien Veräußerungserlös eine hohe Liquidität, die für Vermögensanlagen im Kapitalbereich genutzt werden kann. Zum anderen entsteht bei den Erwerbern, also den Kindern, in großem Umfang neues Abschreibungsvolumen. Schließlich bedeute ein Verkauf innerhalb der Familie, dass künftige Wertsteigerungen der Immobilie in der Familie blieben. Laut Prof. Bicanski gelten diese Überlegungen auch bei der Praxisabgabe unter Familienangehörigen.

Brauereibesichtigung mit zünftigem Abend

Damit die Teilnehmer die gehörten Inhalte verinnerlichen und diskutieren konnten, hatte Erwin Hacke genügend Pausen, eine sehr informative Brauereibesichtigung und schließlich einen zünftigen Brauereiabend eingeplant.

Große Teilnehmerresonanz

Die Resonanz der Teilnehmer hat uns gezeigt, dass dieses Veranstaltungskonzept auf großen Anklang gestoßen ist“, berichtete Erwin Hacke. „Wir freuen uns, dass wir unseren Kunden mit den Inhalten, aber auch mit der Gestaltung des Abends, einen deutlichen Mehrwert bieten konnten, der nicht nur aber auch dem Erhalt und der Vermehrung des Vermögens dient.